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BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

FÜR UNTERNEHMEN

Regelung aus § 3 Nr. 34 EStG

Betriebe können pro Jahr und Mitarbeiter 500 € einkommenssteuerfrei für die betriebliche Gesundheitsförderung einsetzen.       

 

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, sind Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 € je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Nutzen Sie die Vielseitigkeit von BMS PERL für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. Mit nur 5 Minuten Fußreflexzonenstimulierung täglich kann die Gesundheit gesteigert werden.

 

Mehr Infos unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html

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